Zahnspange: Infos zur Kostenübernahme und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Das Eltz Institut zählt bei österreichischen Krankenkassen zu den qualifizierten Kieferorthopädien, daher besteht bei unseren Zahnspangen die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung der Behandlungskosten über Ihre Krankenkasse.
Welche Zahnspangen werden von der Krankenkasse übernommen?
Im Eltz Institut bieten wir die unsichtbare & herausnehmbare Zahnspange Invisalign, sowie die festsitzende Zahnspange mit Clear und Silber Brackets an.
Für beide Zahnspangen-Typen gibt es Anspruch auf Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen - in unterschiedlicher Höhe.
Wovon hängt der Krankenkassen-Zuschuss ab?
1. Ihre Krankenkasse
Jede Kasse zahlt andere Zuschüsse. Wir haben uns mit den Details auseinandergesetzt und können Ihnen bei der kostenlosen Erstberatung Informationen zu Ihrer Kasse geben.
2. Grad Ihrer Zahnfehlstellung nach IOTN-Klassifizierung
Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) ist ein klinischer Index zur Einschätzung der Behandlungsnotwendigkeit von 1 bis 5.
- Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
- Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
- Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
- Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit
- Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit
Besteht keine Behandlungsnotwendigkeit, bezahlen die meisten Kassen keinen Zuschuss. Ab IOTN 2 bezahlen manche Kassen einen Zuschuss.
Je höher der Grad, umso größer kann ein Zuschuss ausfallen. Für Kinder bis 18 Jahren ist die Behandlung im Eltz Institut ab IOTN 4 mit sogar gratis.
3. Gewünschte Zahnspange
Einige Kassen gewähren bei festsitzenden Zahnspangen größere Zuschüsse als bei Invisalign.
Ablauf Ihrer Kostenrückerstattung im Eltz Institut
Nach jedem Beratungsgespräch erhalten Sie einen detaillierten Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkassa ein. Wird die Behandlung bewilligt, zahlt die Kassa jährlich einen Zuschuss.
Dazu müssen Sie zunächst unsere Rechnung bezahlen und danach unsere Zahlungsbestätigung an die jeweilige Krankenkasse schicken. Wir haben dafür spezielle Vordrucke, die wir Ihnen schon beim Beratungsgespräch mitgeben. Der Zuschuss der Krankenkassen variiert dabei wie folgt:
- ÖGK (Österreichische Gebietskrankenkasse): 724,50 Euro pro Behandlungsjahr
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau): 3.500,00 Euro einmalig
- KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): 724,50 Euro pro Behandlungsjahr
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen): 724,50 Euro pro Behandlungsjahr
Bonus bei Eltz: Flexibel wählbare Ratenzahlung
In der kostenlosen Erstberatung erfahren Sie Ihre Behandlungskosten, sowie Ihre voraussichtliche Krankenkassen-Rückerstattung.
Damit können wir zusammen eine monatliche Ratenzahlung mit beliebiger Laufzeit vereinbaren, so dass die Behandlung nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell schmerzfrei wird.
Während dieser Zeit unterstützen wir Sie bei der Kassenrückerstattung und bei Bedarf bei der steuerlichen Absetzung, sodass die Behandlung für Sie möglichst günstig ist.