09/05/2018
Schöne Zähne zum Schulstart!
Warum sollte man Zahnfehlstellungen korrigieren lassen?
Zahnfehlstellungen haben nicht nur ästhetische Auswirkungen, sie können, sofern unbehandelt, die weitere Entwicklung des Kindes hemmen oder stören. Die Auswirkungen von Zahnfehlstellungen sind vielfältig, die Palette spannt sich von erhöhter Verletzungsgefahr bei Sport und Spiel bis zu dauerhaften und schmerzhaften Kieferproblemen sowie chronischen Entzündungen im Mundbereich. Eine Zahnregulierung sichert also nicht nur optimale Zahngesundheit, sondern kann in weiterer Folge Sprachstörungen beheben sowie Kiefergelenk und Nackenmuskulatur entspannen und sogar eventuellen Fehlentwicklungen der Wirbelsäule vorbeugen.
Ab welchem Alter sollte man das Zahnwachstum überprüfen lassen?
„Am besten, Sie kommen so früh wie möglich zu uns“, lädt Dr. Maija Eltz, die sich ausschließlich auf die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen spezialisiert hat, zur kostenlosen Erstberatung ein. „Einem Kieferorthopäden genügt meist ein gründlicher Blick, um festzustellen, ob eine Zahnspange überhaupt notwendig ist oder künftig sein wird. Ist eine Regulierung nicht unmittelbar notwendig, empfiehlt sich ein weiterer Kontrolltermin ein Jahr später. Ein Besuch zahlt sich also in jedem Fall aus.“
Die Behandlung selbst wird dem Alter des Kindes entsprechend durchgeführt. Für Kinder im Milchgebiss und frühem Wechselgebiss, also im Alter von ca. sechs bis acht Jahren, kommt die sogenannte „Phase 1“ Behandlung zum Tragen. Im Zuge dieser „interzeptiven Therapie“ wird in die Entwicklung des Kindes eingegriffen, um diese zu verbessern. Verwendet werden meist entweder abnehmbare Zahnspangen (Nacht-Zahnspangen) oder Kunststoffteile, die kurzzeitig einzementiert werden, etwa bei verkehrten Überbissen oder seitlichen Kreuzbissen.
Hat das Kind im Alter von ca. 12 Jahren nun alle bleibenden Zähne, beginnt die „Phase 2“, im Zuge derer nun Feineinstellungen beziehungsweise Korrekturen und Rotationen kleiner Fehlstellungen für ein möglichst perfektes Endergebnis vorgenommen werden. Die Phase 2 Behandlung wird zumeist mit festsitzender Spange behandelt.
Kann auch ein „normaler“ Zahnarzt die Behandlung übernehmen?
Die Gratiszahnspange ist nur bei ausgewählten Kieferorthopäden erhältlich – und das macht durchaus Sinn: "Kieferorthopäden sind Zahnärzte, die im Zuge einer drei- bis vierjährigen universitären bzw. parauniversitären Zusatzausbildung theoretisches und praktisches Schwerpunktwissen zu den Themen Gebissentwicklung, Zahnstellung und Kiefergelenkfunktionalität erwerben“, so Dr. Eltz, selbst zertifiziertes Mitglied des Austrian Boards of Orthodontists.
Wer bekommt die Gratiszahnspange?
Die Phase 1 wird – wie bisher schon – in den meisten Fällen von der Krankenkasse zur Gänze übernommen. Die Neuerungen der Gratiszahnspangen-Regelung 2015 betreffen hauptsächlich Phase 2. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
· Das Kind muss zu Beginn der Behandlung unter 18 Jahre alt sein.
· Die Kosten werden nur bei komplexen Fehlstellungen übernommen.
Die Komplexität wird nach IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) bestimmt. Das ist eine Aufgabe, die nur ein ausgewiesener Kieferorthopäde mit Kassenvertrag erfüllen kann. Nur bei IOTN 4 und 5 wird die Zahnspange von der Kassa übernommen.
Dr. Eltz gibt in diesem Zusammenhang außerdem zu bedenken, dass die Krankenkassen ausschließlich die Kosten für sichtbare, silberfarbene Brackets übernehmen. Soll hier mit „unsichtbaren“, also zahnfarbenen oder transparenten Spangen gearbeitet werden, sind sämtliche Behandlungskosten vom Patienten beziehungsweise seinen Sorgeberechtigten wie bei einer privatärztlichen Behandlung selbst zu tragen.
Welche Vorteile bietet die Eltz-Gratiszahnspange?
Das Institut Eltz kann mit einem besonderen Highlight aufwarten: „Wir verfügen dank der von uns verwendeten Brackets über eine der weltweit besten, raschesten, effektivsten und gesündesten Methoden“, erläutert Dr. Eltz. „Diese Brackets sind selbstligierend, daher schmerzfrei und hygienischer als herkömmliche Brackets, und sie beschleunigen die Behandlung wesentlich. Wir arbeiten daher hocheffektiv und in der Folge besonders kostengünstig – das ist mit ein Grund, dass wir die Gratiszahnspange anbieten können.“
Wie viel kostet eine Zahnregulierung im „Normalfall“?
Ein Artikel in der Wirtschafts-Fachzeitschrift „Gewinn“ errechnete aufgrund erhobener Branchenwerte durchschnittliche Gesamt-Behandlungskosten von 5.744 Euro für eine normale Zahnspange. Tendenziell gilt: je komplexer und je unsichtbarer die Zahnregulierung, desto teurer. Im Eltz Institut ist die Erstberatung jedenfalls kostenlos. Die eigentliche Zahnregulierung kann in zinsfreien Monatsraten, bis zu 36 Monate, abbezahlt werden.
Wir wünschen allen einen erfolgreichen Schulstart!
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